Artikel erschienen im «eBUND» vom 28.03.2001

Konflikte lösen statt auf dem Recht beharren

MEDIATION / Konfliktlösung durch begleitetes Verhandeln steckt in der Schweiz noch in den Kinderschuhen. Das Bezirksgericht Zürich erprobt nun, ob sich hängige Zivilverfahren mit dieser Methode rascher beenden lassen. Mit Hilfe der Mediation können Parteien Kosten sparen und ihre Nerven schonen. Viele Juristen sind aber der Meinung, Vergleichsverhandlungen erfüllten bereits diesen Zweck.

• STEFAN HOTZ, ZÜRICH

Das Bezirksgericht Zürich unternimmt einen in der Schweiz einzigartigen Versuch: Es will die Möglichkeiten der Mediation ausloten, wenn Parteien bereits vor Gericht streiten. Mediation als konstruktive Konfliktbewältigung ist in zahlreichen Staaten der USA und in Australien weit entwickelt. Den Anstoss, Ähnliches hierzulande auszuprobieren, gaben zwei Zürcher Anwälte. James T. Peter, einer der Initianten, der die Methode in den USA kennen gelernt hat, möchte auf diese Weise die Mediation breiter bekannt machen.

Die Zürcher Richter haben aus den hängigen Zivilverfahren 72 Fälle ausgewählt, die für eine Mediation geeignet schienen. Es handelt sich laut Max Hauri, stellvertretender Präsident des Bezirksgerichts Zürich, vor allem um Geld- und Forderungsstreitigkeiten sowie Nachbarschaftskonflikte. Dazu kommen Fälle aus den Bereichen Familien-, Arbeits- und Mietrecht. Das Gericht hat Ende Januar die Parteien angeschrieben und ihnen die Möglichkeit unterbreitet, den Konflikt mit Hilfe eines Mediators zu lösen. Die Teilnahme ist freiwillig und unentgeltlich. Während der ein- bis zweitägigen Mediation bleibt das Gerichtsverfahren sistiert. Ist der Versuch erfolglos, wird der Prozess weitergeführt.

Vergleich vs. Mediation

Richter und Anwälte wenden dagegen häufig ein, unser Recht kenne mit der Vergleichsverhandlung ein ähnliches Instrument. Doch Max Hauri ist überzeugt, dass die Mediation ihre Berechtigung besitzt. Der Unterschied zwischen einem Vergleich und einer Mediation ist grösser, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Vor allem hat der Mediator anders als der Richter keine Entscheidungsbefugnis, falls keine Einigung zustande kommt.

Wenn am Ende ein Dritter entscheiden kann, legen die Parteien gewisse Dinge einfach nicht auf den Tisch, weil sie sonst ihre Position gefährden, erläutert James T. Peter. In einer Mediation können hingegen auch unterschwellige Motive - eigene Schwächen und persönliche Ressentiments - zur Sprache kommen. Ziel ist, dass beide Parteien eine Entwicklung durchlaufen und sie die Beweggründe der Gegenseite verstehen, was erlaubt, eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden. Voraussetzung ist, dass vertraulich bleibt, was offengelegt wird. Deshalb können am Zürcher Versuch nur ausgebildete Mediatoren teilnehmen, die ebenso dem Anwaltsgeheimnis unterstehen.

«Die Rechtsprechung schaut zurück: Wer hat was wann getan. In der Mediation richtet man den Blick in die Zukunft», sagt James T. Peter. Ebenso wichtig wie die Sache sei die Beziehungsebene. Eine erfolgreiche Mediation erspare unter Umständen viel Zeit und Geld. Diese Entlastung für die Parteien streicht auch Bezirksrichter Max Hauri als wichtigen Gewinn hervor.
Mediation strebt Problemlösung an, nicht Problemerledigung. «Ein Gericht ist bei einem Vergleich vor allem daran interessiert, den Fall vom Tisch zu haben», sagt James T. Peter. Das Ergebnis ist oft ein fauler Kompromiss, der auf beiden Seiten ein fahles Gefühl hinterlässt. Nach einer Mediation sollen sich die beiden Seiten wieder ins Gesicht schauen und eine persönliche oder geschäftliche Beziehung weiter pflegen können. «Das Recht als Ausgleich zur Macht ist eine grosse zivilisatorische Errungenschaft. Das Ergebnis ist im Einzelfall vielleicht gerecht, jedoch kaum je optimal und nimmt auf die tatsächlichen Bedürfnisse wenig Rücksicht», erklärt Rechtsanwalt Peter. Ausserdem handle es sich meist um ein sehr aufwändiges, teures und zeitraubendes Verfahren, «um etwas zu liquidieren, statt zu kreieren», wie er sagt.

Wenn nun Anwälte die Mediation vorantreiben, sägen sie da nicht am Ast, auf dem der Berufsstand sitzt? «Solche Vorbehalte existierten», entgegnet James T. Peter; zahlreiche Schweizer Anwälte hielten die Mediation bloss für eine Modeerscheinung aus den Vereinigten Staaten. Er hingegen ist überzeugt, auch der Anwaltsstand komme nicht darum herum, auf geänderte Marktbedürfnisse zu reagieren. Mediation, so Peter, nehme Anwälten keine Arbeit weg, sondern eröffne im Gegenteil neue Geschäftsfelder.

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