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Artikel
erschienen im «eBUND»
vom 28.03.2001
Konflikte
lösen statt auf dem Recht beharren
MEDIATION /
Konfliktlösung durch begleitetes Verhandeln steckt in der Schweiz noch
in den Kinderschuhen. Das Bezirksgericht Zürich erprobt nun, ob sich
hängige Zivilverfahren mit dieser Methode rascher beenden lassen. Mit
Hilfe der Mediation können Parteien Kosten sparen und ihre Nerven schonen.
Viele Juristen sind aber der Meinung, Vergleichsverhandlungen erfüllten
bereits diesen Zweck.
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STEFAN HOTZ, ZÜRICH
Das
Bezirksgericht Zürich unternimmt einen in der Schweiz einzigartigen
Versuch: Es will die Möglichkeiten der Mediation ausloten, wenn Parteien
bereits vor Gericht streiten. Mediation als konstruktive Konfliktbewältigung
ist in zahlreichen Staaten der USA und in Australien weit entwickelt.
Den Anstoss, Ähnliches hierzulande auszuprobieren, gaben zwei Zürcher
Anwälte. James T. Peter, einer der Initianten, der die Methode in den
USA kennen gelernt hat, möchte auf diese Weise die Mediation breiter
bekannt machen.
Die Zürcher Richter haben aus den hängigen Zivilverfahren 72 Fälle ausgewählt,
die für eine Mediation geeignet schienen. Es handelt sich laut Max Hauri,
stellvertretender Präsident des Bezirksgerichts Zürich, vor allem um
Geld- und Forderungsstreitigkeiten sowie Nachbarschaftskonflikte. Dazu
kommen Fälle aus den Bereichen Familien-, Arbeits- und Mietrecht. Das
Gericht hat Ende Januar die Parteien angeschrieben und ihnen die Möglichkeit
unterbreitet, den Konflikt mit Hilfe eines Mediators zu lösen. Die Teilnahme
ist freiwillig und unentgeltlich. Während der ein- bis zweitägigen Mediation
bleibt das Gerichtsverfahren sistiert. Ist der Versuch erfolglos, wird
der Prozess weitergeführt.
Vergleich vs. Mediation
Richter und Anwälte wenden dagegen häufig ein, unser Recht kenne mit
der Vergleichsverhandlung ein ähnliches Instrument. Doch Max Hauri ist
überzeugt, dass die Mediation ihre Berechtigung besitzt. Der Unterschied
zwischen einem Vergleich und einer Mediation ist grösser, als es auf
den ersten Blick scheinen mag. Vor allem hat der Mediator anders als
der Richter keine Entscheidungsbefugnis, falls keine Einigung zustande
kommt.
Wenn am Ende ein Dritter entscheiden kann, legen die Parteien gewisse
Dinge einfach nicht auf den Tisch, weil sie sonst ihre Position gefährden,
erläutert James T. Peter. In einer Mediation können hingegen auch unterschwellige
Motive - eigene Schwächen und persönliche Ressentiments - zur Sprache
kommen. Ziel ist, dass beide Parteien eine Entwicklung durchlaufen und
sie die Beweggründe der Gegenseite verstehen, was erlaubt, eine für
beide Seiten befriedigende Lösung zu finden. Voraussetzung ist, dass
vertraulich bleibt, was offengelegt wird. Deshalb können am Zürcher
Versuch nur ausgebildete Mediatoren teilnehmen, die ebenso dem Anwaltsgeheimnis
unterstehen.
«Die Rechtsprechung schaut zurück: Wer hat was wann getan. In der Mediation
richtet man den Blick in die Zukunft», sagt James T. Peter. Ebenso wichtig
wie die Sache sei die Beziehungsebene. Eine erfolgreiche Mediation erspare
unter Umständen viel Zeit und Geld. Diese Entlastung für die Parteien
streicht auch Bezirksrichter Max Hauri als wichtigen Gewinn hervor.
Mediation strebt Problemlösung an, nicht Problemerledigung. «Ein Gericht
ist bei einem Vergleich vor allem daran interessiert, den Fall vom Tisch
zu haben», sagt James T. Peter. Das Ergebnis ist oft ein fauler Kompromiss,
der auf beiden Seiten ein fahles Gefühl hinterlässt. Nach einer Mediation
sollen sich die beiden Seiten wieder ins Gesicht schauen und eine persönliche
oder geschäftliche Beziehung weiter pflegen können. «Das Recht als Ausgleich
zur Macht ist eine grosse zivilisatorische Errungenschaft. Das Ergebnis
ist im Einzelfall vielleicht gerecht, jedoch kaum je optimal und nimmt
auf die tatsächlichen Bedürfnisse wenig Rücksicht», erklärt Rechtsanwalt
Peter. Ausserdem handle es sich meist um ein sehr aufwändiges, teures
und zeitraubendes Verfahren, «um etwas zu liquidieren, statt zu kreieren»,
wie er sagt.
Wenn nun Anwälte die Mediation vorantreiben, sägen sie da nicht am Ast,
auf dem der Berufsstand sitzt? «Solche Vorbehalte existierten», entgegnet
James T. Peter; zahlreiche Schweizer Anwälte hielten die Mediation bloss
für eine Modeerscheinung aus den Vereinigten Staaten. Er hingegen ist
überzeugt, auch der Anwaltsstand komme nicht darum herum, auf geänderte
Marktbedürfnisse zu reagieren. Mediation, so Peter, nehme Anwälten keine
Arbeit weg, sondern eröffne im Gegenteil neue Geschäftsfelder.
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2001 / Der Bund Verlag AG, Bern & Autoren / www.eBund.ch
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