Mediation ist grundsätzlich in allen Rechtsgebieten möglich. Sei es als:

Arbeitskollege/ -kollegin (Mobbing)
Erbin / Miterbe
     
Mieterin / Vermieter
 
Schuldner / Gläubiger (Bank)
     
Hauseigentümerin / Nachbar
 
Bauherrin / Einsprecher / Architektin / Unternehmer
     
Mitarbeiterin / Vorgesetzter
 
Bürgerin / Verwaltung
     
Ehegattin / Eltern /
Kinder / Geschwister
 
Käuferin / Lieferant /
Auftraggeberin/ Beauftragter
     
Patientin / Arzt /
Spital / Krankenkasse
 
Heimbewohnerin/ Pflegepersonal / Heimleitung
     
Geschädigte /
Versicherung / Haftpflichtiger
 
Unternehmerin /
Geschäftspartner /Konkurrent

Ich bin vorwiegend in den Bereichen Obligationenrecht (Arbeitsrecht, Miete, Kauf, Werkvertrag, Auftrag, Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungs- und Haftpflichtrecht etc.), Zivilrecht (Familien, Nachbar- und Erbschaftsrecht) und Verwaltungsrecht (Behördliche Verfügungen, Bewilligungen/Einsprachen etc. ) tätig.

Im Bereiche des Strafrechtes sind Einigungen betreffend Schaden und Genugtuung möglich.




Vor jedem Mediationsverfahren führe ich mit meinen Klienten ein Gespräch, bei dem es darum geht, den Konflikt einzuordnen und zu beurteilen, welche Verfahren zu dessen Lösung möglich sind. Am Schluss dieses Erstgespräches gebe ich eine Beurteilung ab, welches Verfahren (z.B. Betreibung, Gerichtsverfahren, Mediation) aus meiner Sicht am besten zur Lösung geeignet wäre und kann die Vor- und Nachteile der jeweiligen Verfahren schildern. Den Entscheid, welchen Weg sie einschlagen wollen, treffen jedoch immer die Kunden.

Es ist auch denkbar, dass einfache Fälle bereits durch die Rechtsberatung abgeschlossen oder an eine andere Stelle weitergeleitet werden können (Mietgericht, Arbeitsgericht, Schlichtungs- und Ombudsstellen).

Meine Arbeit besteht weitgehend darin, den Konflikt in ein Umfeld einzuordnen und die Zusammenhänge zu erkennen. Aufgrund meiner Ausbildung und Berufserfahrung bin ich in der Lage zu beurteilen, welche rechtlichen Möglichkeiten vorhanden sind und wie die jeweiligen Erfolgsaussichten sind.

Ich bin vorwiegend in den Bereichen Obligationenrecht (Arbeitsrecht, Miete, Kauf, Werkvertrag, Auftrag, Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungs- und Haftpflichtrecht etc.), Zivilrecht (Familien, Nachbar- und Erbschaftsrecht) und Verwaltungsrecht (Behördliche Verfügungen, Bewilligungen/Einsprachen etc. ) tätig, kann aber auch in anderen Gebieten eine erste Beurteilung des Falles vornehmen.

Falls sich im Rahmen des Mediationsverfahrens zeigt, dass besondere Rechtsfragen eine entscheidende Rolle spielen, werde ich auf diesem Gebiet spezialisierte Juristen beauftragen, ein Kurzgutachten zu erstellen. Damit kann einerseits die Qualität der Abklärungen in allen Spezialgebieten garantiert und gleichzeitig meine Neutralität gegenüber beiden Parteien gewahrt werden.