| Vor
jedem Mediationsverfahren führe ich mit meinen Klienten ein Gespräch,
bei dem es darum geht, den Konflikt einzuordnen und zu beurteilen,
welche Verfahren zu dessen Lösung möglich sind. Am Schluss dieses
Erstgespräches gebe ich eine Beurteilung ab, welches Verfahren (z.B.
Betreibung, Gerichtsverfahren, Mediation) aus meiner Sicht am besten
zur Lösung geeignet wäre und kann die Vor- und Nachteile der jeweiligen
Verfahren schildern. Den Entscheid, welchen Weg sie einschlagen wollen,
treffen jedoch immer die Kunden.
Es
ist auch denkbar, dass einfache Fälle bereits durch die Rechtsberatung
abgeschlossen oder an eine andere Stelle weitergeleitet werden können
(Mietgericht, Arbeitsgericht, Schlichtungs- und Ombudsstellen).
Meine
Arbeit besteht weitgehend darin, den Konflikt in ein Umfeld einzuordnen
und die Zusammenhänge zu erkennen. Aufgrund meiner Ausbildung und
Berufserfahrung bin ich in der Lage zu beurteilen, welche rechtlichen
Möglichkeiten vorhanden sind und wie die jeweiligen Erfolgsaussichten
sind.
Ich
bin vorwiegend in den Bereichen Obligationenrecht (Arbeitsrecht, Miete,
Kauf, Werkvertrag, Auftrag, Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungs-
und Haftpflichtrecht etc.), Zivilrecht (Familien, Nachbar- und Erbschaftsrecht)
und Verwaltungsrecht (Behördliche Verfügungen, Bewilligungen/Einsprachen
etc. ) tätig, kann aber auch in anderen Gebieten eine erste Beurteilung
des Falles vornehmen.
Falls
sich im Rahmen des Mediationsverfahrens zeigt, dass besondere Rechtsfragen
eine entscheidende Rolle spielen, werde ich auf diesem Gebiet spezialisierte
Juristen beauftragen, ein Kurzgutachten zu erstellen. Damit kann einerseits
die Qualität der Abklärungen in allen Spezialgebieten garantiert und
gleichzeitig meine Neutralität gegenüber beiden Parteien gewahrt werden.
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