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Damit
eine Mediation Erfolg haben kann, ist eine gewisse Gesprächsbereitschaft
beider Parteien zwingende Voraussetzung. Falls eine Partei noch nicht
überzeugt ist, kann dies Thema des ersten Gespräches sein.
Falls eine Partei völlig uneinsichtig oder nicht
urteilsfähig ist, bestehen wenig Aussichten auf Erfolg. Dasselbe
gilt bei extremen Machtungleichgewichten zwischen den Parteien.
Der Streitgegenstand muss verhandelbar sein (nicht durch
zwingendes Recht vorgeschrieben).
Mediation ist auch möglich, wenn eine oder beide
Parteien Rechtsvertreter haben. Sie kann auch mit mehr als 2 Parteien
durchgeführt werden.
Zur
Abklärung von komplexen Rechtsfragen ziehe ich in der Regel Spezialisten
bei (Anwälte oder Notare).
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