Damit eine Mediation Erfolg haben kann, ist eine gewisse Gesprächsbereitschaft beider Parteien zwingende Voraussetzung. Falls eine Partei noch nicht überzeugt ist, kann dies Thema des ersten Gespräches sein.

Falls eine Partei völlig uneinsichtig oder nicht urteilsfähig ist, bestehen wenig Aussichten auf Erfolg. Dasselbe gilt bei extremen Machtungleichgewichten zwischen den Parteien.

Der Streitgegenstand muss verhandelbar sein (nicht durch zwingendes Recht vorgeschrieben).

Mediation ist auch möglich, wenn eine oder beide Parteien Rechtsvertreter haben. Sie kann auch mit mehr als 2 Parteien durchgeführt werden.

Zur Abklärung von komplexen Rechtsfragen ziehe ich in der Regel Spezialisten bei (Anwälte oder Notare).



Die Mediation hat deshalb folgende Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren:


Dieses Verfahren dauert relativ kurz (Wochen bis maximal einige Monate).
Das finanzielle Risiko ist für beide Parteien beschränkt.
Das Verfahren kann jederzeit ohne grosse Kostenfolgen abgebrochen werden.
Der Verhandlungsgegenstand kann jederzeit erweitert werden. Diese Flexibilität ermöglicht kreative Lösungen
Das Resultat kommt nur zustande, wenn beide Parteien damit einverstanden sind (keine Fremdbestimmung).
Die Parteien verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen. Gerichtsverfahren sind hingegen öffentlich.
Für ein weiteres Zusammenarbeiten mit der Gegenpartei bestehen gute Voraussetzungen.
Bei einem Scheitern der Mediation steht den Parteien das Gerichtsverfahren immer noch offen.