MEDIATION

MEDIATION

Was ist Mediation?

Mediation bedeutet aussergerichtliche Vermittlung in Konflikten durch eine neutrale Drittperson. Der Mediator hilft den Parteien in Gesprächen, eigenständig eine Lösung ihres Konfliktes zu finden. Im Zentrum steht nicht die Frage nach Schuld und Unschuld bzw. Gewinnern und Verlierern, sondern die Suche nach einer optimalen Lösung für alle Beteiligten. Die erreichte Lösung soll eine echte Versöhnung der Parteien bewirken und ihr Verhältnis zueinander nachhaltig verbessern.

Der Mediator versucht durch gemeinsame Gespräche herauszufinden, ob und wie eine gütliche Einigung möglich wäre. Er ist neutral und betrachtet deshalb den Konflikt unvoreingenommen. Er sieht nicht nur die Fakten, sondern auch hinter dem Konflikt vorhandene Interessen und psychologische Aspekte. Der Mediator hat dabei keine Entscheidungsgewalt, sondern versteht sich als Förderer des Kommunikationsprozesses.

Wo liegen die Grenzen der Mediation?

Damit eine Mediation Erfolg haben kann, ist eine gewisse Gesprächsbereitschaft beider Parteien zwingende Voraussetzung. Falls eine Partei noch nicht überzeugt ist, kann dies Thema des ersten Gespräches sein.
Falls eine Partei völlig uneinsichtig oder nicht urteilsfähig ist, bestehen wenig Aussichten auf Erfolg. Dasselbe gilt bei extremen Machtungleichgewichten zwischen den Parteien.
Der Streitgegenstand muss verhandelbar sein (nicht durch zwingendes Recht vorgeschrieben).
Mediation ist auch möglich, wenn eine oder beide Parteien Rechtsvertreter haben. Sie kann auch mit mehr als 2 Parteien durchgeführt werden.
Zur Abklärung von komplexen Rechtsfragen ziehe ich in der Regel Spezialisten bei (Anwälte oder Notare).

Nebst der eigentlichen Mediation bin ich auch tätig als:

  • Ausbildner für Konfliktmanagement
  • Verhandlungscoach
  • Supervisor für MediatorInnen und Teams


Vorteile der Mediation gegenüber Gerichtsverfahren

  • Dieses Verfahren dauert relativ kurz (Wochen bis maximal einige Monate).
  • Das finanzielle Risiko ist für beide Parteien beschränkt.
  • Das Verfahren kann jederzeit ohne grosse Kostenfolgen abgebrochen werden.
  • Der Verhandlungsgegenstand kann jederzeit erweitert werden. Diese Flexibilität ermöglicht kreative Lösungen.
  • Das Resultat kommt nur zustande, wenn beide Parteien damit einverstanden sind (keine Fremdbestimmung).
  • Die Parteien verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen. Gerichtsverfahren sind hingegen öffentlich.
  • Für ein weiteres Zusammenarbeiten mit der Gegenpartei bestehen gute Voraussetzungen.
  • Bei einem Scheitern der Mediation steht den Parteien das Gerichtsverfahren immer noch offen.

Für welche Fälle ist Mediation geeignet?

  • Arbeitskollege / -kollegin (Mobbing)
  • Mieter / Vermieter
  • Hauseigentümer / Nachbar
  • MitarbeiterIn / Vorgesetzter
  • Ehegattin / Eltern / Kinder / Geschwister
  • PatientIn / Arzt / Spital / Krankenkasse
  • Geschädigte / Versicherung / Haftpflichtiger
  • ErbIn / Mieterbe
  • Schuldner / Gläubiger (Bank)
  • BauherrIn / Einsprecher / Architektin / Unternehmer
  • BürgerIn / Verwaltung
  • KäuferIn / LieferantIn / AuftraggeberIn / Beauftragter
  • HeimbewohnerIn / Pflegepersonal / Heimleitung
  • Unternehmer / Geschäftspartner / Konkurrent
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